Das Wichtigste in Kürze:

  • Fahrten zu Arztpraxen oder Krankenhäusern können Kassenpatient:innen von der Kasse bezahlt bekommen.
  • Dafür brauchen Sie ein Rezept, das Ärzte nur verordnen dürfen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist.
  • Für die Fahrt zu ambulanten oder stationären Reha-Maßnahmen gibt es keine Verordnung des Arztes. Fragen Sie dazu direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
  • Patient:innen mit bestimmten Pflegegraden und Schwerbehinderungen können auch ohne vorherige Erlaubnis ihrer Krankenkasse ein Taxi nehmen und sich die Fahrkosten erstatten lassen.

Bitte beschreiben Sie unten ihre Krankenfahrten Detaillierter.

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